Hygieneberatung
in Kantinen und Betriebsküchen

Hygiene in Kantinen und Betriebsküchen

Für den Nahrungsmittelbereich gelten besonders hohe hygienische Standards. Lebensmittel sind ein optimaler Nährboden für Mikroorganismen. Saubere Arbeitsutensilien und Arbeitsflächen stehen ebenso im Vordergrund wie der Umgang mit stets einwandfreien Produkten und die Selbstkontrolle des Personals.

Erstes Gebot für die Beschäftigten in der Gastronomie ist die Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht. Die Lebensmittelschulung sowie die erforderliche Folgebelehrung für das Personal stellt einen wesentlichen Aspekt zur Erhaltung der Kenntnisse im Lebensmittelbereich dar. Nicht nur Personen die direkt in Lebensmittelbereichen arbeiten benötigen eine Schulung der Paragraphen 42/43 des Infektionsschutzgesetzes, sondern auch Personen, die Nahrungsmittel an Bewohner*innen in Wohnbereichsküchen ausgeben oder Speisen anreichen.

Kritische Prozesse der Einrichtung sind regelmäßig zu inspizieren und Schäden schnellstmöglich zu beheben. Die relevanten Punkte sind im HACCP-Konzept verankert.

Leistungen im Überblick

  • Hygienebegehung
  • Protokoll zur Begehung
  • Ausarbeitung von Desinfektions- und Reinigungsplänen
  • Hygieneschulung und Folgebelehrung nach den §§ 42/43 des IfSG
  • Schnittstelle Veterinäramt

„Freude an der Arbeit lässt das Werk vortrefflich geraten“

Aristoteles

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