Hygieneberatung
in Kitas und Kindergärten

Hygienemanagement und Hygieneberatung in Kindergärten und Kitas

Zum Wohle der Ihnen anvertrauten Kinder sind Träger und Leiter*innen von Kindereinrichtungen gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur Erhaltung der Infektionshygiene mit dem Ziel der Minimierung von Infektionsrisiken festzulegen. Diese werden ausgearbeitet und in einem Hygieneplan erfasst.

Hygiene ist mehr als Sauberkeit. Sie umfasst auch die Vorbeugung gegen Gesundheitsschäden durch Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie die Gesundheitsförderung.

Leistungen im Überblick

  • Bereichsbegehung mit Erstellung eines Protokolls
  • Erstellung des Hygieneplans
  • Erstellung von Checklisten
  • Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionsplänen
  • Individuelle Personalschulungen
  • Lebensmittelschulung und Folgebelehrung §§ 42/43 IfSG

„Durch Umgang mit Kindern gesundet die Seele“

Fjodor M. Dostojewski

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